Oft werden Grillplätze von den jeweiligen Kommunen ausgewiesen und verwaltet. Vor der Benutzung eines solchen Grillplatzes oder auch einer Grillhütte sollte man sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden. Gerade an
Tagen mit Grillwetter ist eine Terminplanung bei der Belegung fest installierter Grillplätze unerlässlich. Im Gegensatz zu den "freien" Grillplätzen, bei denen man sich selbst um einen Grill oder einen Bratrost kümmern muss, ist bei den "festen" Grillplätzen oft ein gemauerter Grill mit Rost vorhanden (auch Holzbänke und Holztische sind keine Seltenheit). Bratgut, Grillkohle, Grillanzünder und andere Grillutensilien müssen sowohl bei "freien" als auch "festen" Grillplätzen selber mitgebracht werden.
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