Im Sommer hat das Grillen wieder Hochsaison. Wer im Freien grillen will, hat allerdings einige Regeln zu beachten.
Wer nicht auf seinem eigenen Grund grillt, kann wegen Besitz-störung geklagt werden oder braucht eine Genehmigung, erklärt Rechtsanwalt Harald Bisanz, Experte für Zivil- und Verwal-tungsrecht. Die Wiener Park- und Grünanlagen sind zum Grillen jedenfalls tabu. Auch Grillen im Wald ist strengstens verboten. Wer beim Entzünden von Feuer erwischt wird, dem drohen – abgesehen von enormen Schadenersatzansprüchen – hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis. "Hantieren mit Feuer im Wald ist kein Kavaliersdelikt, denn die Gefahr eines Waldbrandes ist groß!" Daher rät Bisanz, nur öffentliche Grillplätze wie etwa jene auf der Donauinsel zu benützen. Während des ganzen Jahres über kann ein solcher – seit neuestem gegen Gebühr und Voranmeldung – genutzt werden. Es sind aber alle auf den Grillplätzen angebrachten Hinweistafeln zu beachten. Es wäre strafbar, außerhalb des Areals mit Feuer zu hantieren oder zu grillen. Vor allem darf auch nie ein Bodenfeuer entzündet werden, immer sind Griller zu verwenden.
Wer über einen Garten verfügt, kann auch dort seinem Grillvergnügen nachgehen. Allerdings sind nachbarrechtliche Schutzbestimmungen zu beachten. Eine direkte Zuleitung des Rauches auf das Nachbargrundstück ist auf jeden Fall verboten. Im Klartext heißt das, dass der Grillmeister auf die Windrichtung achten muss. Im Übrigen wird darauf abgestellt, was ortsüblich ist. Die Ortsüblichkeit wird vor allem daran gemessen, ob die allfällige Geruchsbelästigung für die Umgebung typisch ist.
Wer seinen Griller auf der Terrasse aufstellt, sollte vorher unbedingt einen Blick in die Hausordnung werfen. Denn meistens ist dort das Grillen auf der Terrasse untersagt. Nachbarn können sich auch hier vor zu starker Rauch-entwicklung mittels Unterlassungsklage schützen. Im Streitfall empfiehlt Bisanz, sich unbedingt an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Diese Kolumne wird von der Rechtsredaktion der Wiener Zeitung in inhaltlicher Kooperation mit der Rechtsanwalts-kammer Wien produziert. Wir empfehlen, bei konkreten Problemen mit einem Anwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen. In der Kammer werden Ihnen auch gerne Spezialisten für Ihre Frage genannt (Tel. 01/533 27-18).
Montag, 4. August 2008
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